Selbstverständnis
Unsere Aufgabe
Die Gestaltung von Jugendschutz zwischen Bevormundung und Befähigung. Die Aktion Jugendschutz Sachsen e.V. ist ein landesweit tätiger freier Träger der Jugendhilfe und betreibt zur Bewältigung seiner Aufgabe eine Landesarbeitsstelle.
Auszug aus der Satzung der Aktion Jugendschutz Sachsen e.V.:
§2 Zweck und Aufgaben
1. Der Verein hat den Zweck, die Entwicklung des Kinder- und Jugendschutzes im Freistaat Sachsen im Besonderen sowie seine Einbettung in den bundesrepublikanischen und europäischen Kontext insgesamt zu fördern. Er richtet sich dabei an den neuesten Standards der Wissenschaft aus, um den Herausforderungen des Aufgabenfeldes zu begegnen.
2. Aufgabe des Vereins im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes ist daher:
2.1 die Teilhabe am öffentlichen Leben, Mitwirkung in staatlichen und freien Gremien sowie Einrichtungen und Initiativen, Förderung und Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse, Koordinierung des Aufgabenfeldes und der Arbeit verschiedener Organisationen und Verbände sowie Einzelpersonen, Durchführung geeigneter Fort- und Ausbildungsangebote sowie Modellvorhaben für alle am Aufgabenfeld Interessierten, Herausgabe von Publikationen für die Fachöffentlichkeit im Speziellen und die sonstige Öffentlichkeit im Besonderen, Vermittlung von Fachleuten für Aktivitäten Dritter;
2.2 die Errichtung und Förderung einer Landesarbeitsstelle, die im Rahmen der Notwendigkeit und Möglichkeiten – möglichst hauptamtlich besetzt – maßgeblich die Aufgabenumsetzung gestaltet.
Die Herausforderung
Die Bekämpfung von Gefährdungen und Gefährdungslagen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Die Landesarbeitsstelle gibt es seit 1993 und sie wird aus Mitteln des Freistaates Sachsen finanziert. Sie zeigt aktuelle Gefährdungen auf und gibt fachübergreifende Anregungen, Hinweise und Impulse, wie man sich diesen Herausforderungen stellen kann.
Themen sind unter anderem:
- Gewalt, Kriminalität, Delinquenz oder Suizid als Reaktion von Kindern und Jugendlichen auf Krisen oder Vernachlässigung
- Sinnfindungsangebote durch Psychokulte und neue Heilslehren
- Gesellschaftliche bzw. familiäre Krisen wie Arbeitslosigkeit, Armut und Flucht sowie deren Folgen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
- Konsum und Missbrauch legaler und illegaler Suchtmittel, aber auch nichtstoffgebundener Süchte, z. B. Spielsucht u.a.
- Vermarktung und Tabuisierung von Sexualität
- Seelische, körperliche und sexuelle Gewalt gegen Kinder
- Gestaltung von Lebens- und sozialen Räumen für Kinder und Jugendliche
Das Recht
Die Rechtsgrundlage für die Arbeit der ajs bilden das Grundgesetz (GG) Art. 1, 2, 5 und 6, der § 14 des Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)/Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) und das Jugendschutzgesetz (JuSCHG).
§ 14 SGB VIII / KJHG:
1. Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.
2. Die Maßnahmen sollen:
- junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Die Arbeit
Die Arbeit der Landesarbeitsstelle richtet sich an Kinder und Jugendliche, Eltern und Erziehungsberechtigte, haupt- und ehrenamtliche Tätige im pädagogischen und sozialen Umfeld junger Menschen.
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Durch Erziehung zu starken Persönlichkeiten können Kinder und Jugendliche Gefährdungen realistischer einschätzen und ihnen selbstbewusst begegnen, sowie sie bei der Entwicklung von Strategien zur Bewältigung ihres Lebens eigenverantwortlich beachten. - Ordnungsrechtlicher Kinder- und Jugendschutz
für Kontrolle all jener, die Kinder und Jugendliche aus eigennützigen oder kommerziellen Gründen gefährden, existieren sinnvolle Gesetze. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen werden diese Gesetze auf ihre Einhaltung, praktische Umsetzung und Lebensnähe überprüft und für ihre Aktualisierung gekämpft. - Struktureller Kinder- und Jugendschutz
ist der Einsatz für die Schaffung von kinder- und jugendgerechten Lebensbedingungen, Kampf gegen Armut und strukturelle Vernachlässigung.
Die Methode
Die Angebote der Landesarbeitsstelle sind Beratung für Institutionen und Multiplikatoren in der sozialen und pädagogischen Arbeit, Seminare und Tagungen zu jugendschutzrelevanten Themen, Erstellung von Materialien und Publikationen zu den Themenfeldern des Jugendschutzes.
Grundlage der Arbeitsweise der Landesarbeitsstelle ist die verbands- und interessenübergreifende Zusammenarbeit mit allen, die an jugendschutzrelevanten Themen und Themenfeldern arbeiten.
Hierbei wird auch eine vernetzende Aufgabe wahrgenommen. Die Arbeitsergebnisse dienen der Lobbyarbeit für Kinder und Jugendliche.


