Aktion Jugendschutz Sachsen e.V.
Hermann-Reichelt-Str.3
01109 Dresden

Telefon: 0351 4848690
Telefax: 0351 4843171
E-Mail: ajs@jugendschutz-sachsen.de

Seminarthemenauswahl

Die Aktion Jugendschutz Sachsen bietet zu vielen  Themenschwerpunkten Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte an, die mit Kindern, Jugendlichen und Eltern arbeiten.

 

Der Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen ist konstant besorgniserregend. Was als Spaß mit der Clique beginnt oder Hemmungen abbauen soll, führt oft direkt ins Krankenhaus. Diagnose: Heillos betrunken. Insbesondere bei Mädchen und jungen Frauen ist die Zahl der Alkoholvergiftungen gestiegen.

Die Aktion Jugendschutz Sachsen e.V. bietet auch 2013 zum Thema Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen verschiedene Fortbildungen an. Ein Ziel der Arbeit ist es, Wege der Suchtprävention für Kommunen und Landkreise zu zeigen, denn Alkoholprävention sollte auf verschiedenen Ebenen ansetzen. Beispielsweise sollten All you can drink-Angebote in der Gastronomie konsequent untersagt werden.

Das geht aber nur mit der Unterstützung kommunaler „Entscheider“. Genauso wichtig wie die Verhältnisprävention ist es, an den Orten wo Jugendliche sind, über die Gefahren des Alkoholmissbrauchs aufzuklären, damit die Party nicht im Koma endet.

  •  Tagesseminar (bis 8h) Zielgruppe: Pädagogen, Multiplikatoren, Jugendliche

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Kinder wachsen in einer nie gekannten Fülle von Konsummöglichkeiten auf. Dabei verfügen sie kaum über eigene finanzielle Mittel. Trotzdem sind sie eine der am stärksten umworbenen Zielgruppe der Werbeindustrie.

Ziel des Seminars sind Antworten auf die Fragen nach kindgerechter Vermittlung des richtigen Umgangs mit Geld. Das Thema Taschengeld bietet hier für eine Fülle hilfreicher Informationen zu Fragen wie: Ab wann, in welchem Intervall Taschengeld gezahlt werden sollte bis hin zur Möglichkeit, eine entsprechende Vereinbarung zwischen Eltern und Kind zu treffen.

  •  Elternabend (30 min bis 90 min) Eltern

 

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FSJ Jugendschutz

Category: Verschiedenes
Summary: 

FSJ Jugendschutz

Start Date:  Montag, 01. März 2021
Topics: 5

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"Die Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes."

 

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