Aktion Jugendschutz Sachsen e.V.
Hermann-Reichelt-Str.3
01109 Dresden

Telefon: 0351 4848690
Telefax: 0351 4843171
E-Mail: ajs@jugendschutz-sachsen.de

Seminarthemenauswahl

Die Aktion Jugendschutz Sachsen bietet zu vielen  Themenschwerpunkten Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte an, die mit Kindern, Jugendlichen und Eltern arbeiten.

 

Der Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen ist konstant besorgniserregend. Was als Spaß mit der Clique beginnt oder Hemmungen abbauen soll, führt oft direkt ins Krankenhaus. Diagnose: Heillos betrunken. Insbesondere bei Mädchen und jungen Frauen ist die Zahl der Alkoholvergiftungen gestiegen.

Die Aktion Jugendschutz Sachsen e.V. bietet auch 2013 zum Thema Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen verschiedene Fortbildungen an. Ein Ziel der Arbeit ist es, Wege der Suchtprävention für Kommunen und Landkreise zu zeigen, denn Alkoholprävention sollte auf verschiedenen Ebenen ansetzen. Beispielsweise sollten All you can drink-Angebote in der Gastronomie konsequent untersagt werden.

Das geht aber nur mit der Unterstützung kommunaler „Entscheider“. Genauso wichtig wie die Verhältnisprävention ist es, an den Orten wo Jugendliche sind, über die Gefahren des Alkoholmissbrauchs aufzuklären, damit die Party nicht im Koma endet.

  •  Tagesseminar (bis 8h) Zielgruppe: Pädagogen, Multiplikatoren, Jugendliche

Die iKids titelte die Süddeutsche Zeitung in der Ausgabe vom 11./12. August 2012. Weiter heißt es: „Schon die Kleinsten greifen zu Smartphone und Tablet-Computer. Mit zehn Jahren sitzen sie am PC. Eltern sind ratlos: Ist die kindliche Psyche in Gefahr? Oder gehören Google und Facebook in den Unterricht?“
Innerhalb des Seminars werden Wege und Methoden vermittelt, mit denen die Eltern fit gemacht werden können für einen adäquaten Umgang mit den digitalen Medien. Dabei wird auch ein Blick auf das eigene digitale Verhalten geworfen und funkionierende Projekte vorgestellt.

  •  Tagesseminar (bis 8h) für Pädagogen, Multiplikatoren, Jugendliche

 

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"Die Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes."

 

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