Aktion Jugendschutz Sachsen e.V.
Hermann-Reichelt-Str.3
01109 Dresden

Telefon: 0351 4848690
Telefax: 0351 4843171
E-Mail: ajs@jugendschutz-sachsen.de

Seminarthemenauswahl

Die Aktion Jugendschutz Sachsen bietet zu vielen  Themenschwerpunkten Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte an, die mit Kindern, Jugendlichen und Eltern arbeiten.

 

Die iKids titelte die Süddeutsche Zeitung in der Ausgabe vom 11./12. August 2012. Weiter heißt es: „Schon die Kleinsten greifen zu Smartphone und Tablet-Computer. Mit zehn Jahren sitzen sie am PC. Eltern sind ratlos: Ist die kindliche Psyche in Gefahr? Oder gehören Google und Facebook in den Unterricht?“
Innerhalb des Seminars werden Wege und Methoden vermittelt, mit denen die Eltern fit gemacht werden können für einen adäquaten Umgang mit den digitalen Medien. Dabei wird auch ein Blick auf das eigene digitale Verhalten geworfen und funkionierende Projekte vorgestellt.

  •  Tagesseminar (bis 8h) für Pädagogen, Multiplikatoren, Jugendliche

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Kinder und Jugendliche sind eine intensiv umworbene Zielgruppe der Werbewirtschaft. Deshalb müssen sie frühzeitig lernen, ihre individuellen Lebensverhältnisse und monetären Möglichkeiten realistisch einzuschätzen, zu akzeptieren und entsprechend zu wirtschaften.

Das Ziel des Angebotes ist es, Lehrer und Eltern zu befähigen, Kindern und Jugendlichen den Umgang mit Geld zu vermitteln, Werte erkennen zu helfen und sinnvolle Lebensperspektiven zu erschließen.

  •  Tagesseminar (bis 8h) für Pädagogen, Multiplikatoren, Jugendliche
  •  Elternabend (30 min bis 90 min) Eltern

 

Weitere Themen


Fragen und Antworten zum Jugendschutz (FAQ)

Jugendschutz Allgemein

Wann ist eine Veranstaltung öffentlich, wann ist sie nicht öffentlich?

Das Jugendschutzgesetz gilt nur in der Öffentlichkeit: In der Gaststätte, im Kino, in der Disco, auf Straßen und Plätzen usw. Entscheidend ist nicht, ob ein Raum "öffentlich" ist oder nicht, entscheidend ist jeweils die konkrete Veranstaltung. Öffentlichkeit bedeutet allgemeine Zugänglichkeit, unabhängig davon ob 10 Personen oder 500 Personen kommen. Bei einer nicht öffentlichen Veranstaltung stehen die Teilnehmer/innen untereinander und mit dem Veranstalter in Beziehung. Im Zweifelsfall kann sich ein Veranstalter mit einer Teilnehmer/innen-Liste und einer Einlasskontrolle absichern.

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"Die Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes."

 

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