Aktion Jugendschutz Sachsen e.V.
Hermann-Reichelt-Str.3
01109 Dresden

Telefon: 0351 4848690
Telefax: 0351 4843171
E-Mail: ajs@jugendschutz-sachsen.de

Seminarthemenauswahl

Die Aktion Jugendschutz Sachsen bietet zu vielen  Themenschwerpunkten Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte an, die mit Kindern, Jugendlichen und Eltern arbeiten.

 

protest 4328686 1920Beherzt eingreifen, wenn andere Hilfe brauchen: In Notsituationen würden viele Menschen gern Zivilcourage zeigen.

Experten erklären, wie man in brenzligen Situationen hilft - ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Wie soll jeder Einzelne abwägen, wenn sich die Frage stellt: einschreiten oder nicht?

Das Seminar richtet sich an solche die Zivilcourage fördern und selber zeigen wolllen.

  •  Tagesseminar (bis 8h) für Pädagogen, Multiplikatoren, Jugendliche

child 1439468 1920Hintergründe – Erklärungsansätze – Gegenstrategien

Wer mit Gewalt in der Jugendarbeit konfrontiert wird, sieht sich unterschiedlichen Fragestellungen ausgesetzt:

Welche Unterstützung brauchen Gewaltopfer?
Wie sieht ein angemessener Umgang mit Tätern aus?
Wo beginnt Gewalt?
In welchen Situationen ist es erforderlich, dass jemand eingreift?
Wie kann man eingreifen und wer muss das tun?

Die Konzepte der konfrontativen Pädagogik geben zu diesem Thema zahlreiche Anregungen und bilden den Hintergrund des Seminarkonzepts. Im Fokus steht dabei die Entwicklung von Empathie und Kommunikationsfähigkeit bei gewalttätigen Jugendlichen.

  •  Tagesseminar (bis 8h) für Pädagogen, Multiplikatoren, Jugendliche

 

Weitere Themen


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Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe... IMPFEN AUCH!

Es ist genug Impfstoff verfügbar und es ist einfach, einen Termin für die Corona-Schutzimpfung zu bekommen. Inzwischen wurden mehr als 130 Millionen Impfdosen verabreicht – doch das ist noch nicht genug. Lassen Sie sich impfen, damit wir den Gemeinschaftsschutz in der Bevölkerung erreichen und gut durch den Winter kommen. Hier finden Sie alle nötigen Informationen rund um die Impfung gegen COVID-19.

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"Die Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes."

 

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